Schutz: Gehört mir, was die Maschine erzeugt?
Das deutsche Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen von Menschen. Ein Bild, das ausschließlich auf Basis eines Prompts entsteht, erfüllt diese Voraussetzung in aller Regel nicht. Praktische Folge: Das Material ist nicht exklusiv geschützt — ein Dritter könnte ein sehr ähnliches Ergebnis erzeugen und nutzen.
Schutz entsteht dort, wo menschliche Gestaltung erkennbar wird: in der Auswahl, Bearbeitung, Montage, Farbgebung und Einbettung in ein Gesamtwerk. Ein Film, in dem generierte Elemente Teil einer gestalteten Komposition sind, ist als Filmwerk geschützt — die einzelne generierte Einstellung für sich genommen meist nicht.
- Reiner Prompt-Output: in der Regel kein eigener Urheberrechtsschutz
- Gestaltete Montage, Schnitt, Grading, Sounddesign: Schutz des Gesamtwerks
- Leistungsschutzrechte an Aufnahmen aus dem Realdreh bleiben unberührt